Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 20.11.2009 - III StVK 53/09
- OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99
Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung, …
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09
Im Überprüfungsverfahren nach § 454 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StPO stellt eine unterlassene Verteidigerbestellung regelmäßig einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 319).Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 319 (= Beschluss vom 27. April 1999 in 1 Ws 111/99 ) ausführt, im Überprüfungsverfahren nach § 454 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StPO stelle eine unterlassene Verteidigerbestellung regelmäßig einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, geht der Senat davon aus, dass hiermit nur die Fälle der unterlassenen Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemeint sind.
Die Frage der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung ist hierbei jeweils aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 Ws 111/99 -, NStZ-RR 1999, 319 f.; Senatsbeschluss vom 06. April 2001 in 2 Ws 77/01, StV 2002, 320 f.).
- OLG Hamm, 06.04.2001 - 2 Ws 77/01
bedingte Entlassung; Restrisiko, Asylbewerber; Ausländer, positive Prognose; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09
Die Frage der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung ist hierbei jeweils aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 Ws 111/99 -, NStZ-RR 1999, 319 f.; Senatsbeschluss vom 06. April 2001 in 2 Ws 77/01, StV 2002, 320 f.). - OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09
Dies gilt auch, wenn die Einholung eines kriminologischen Gutachtens zur Frage einer fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten in Rede steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. September 2007 - 3 Ws 568-570/07 -, NStZ-RR 2008, 219).
- BGH, 05.05.1995 - 2 StE 1/94
Absehen von Anhörung - Recht auf Gehör - Vollstreckungsfragen - Absehungsgründe
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09
Die Sache ist daher nur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zurückzuverweisen, da hier ein Verfahrensmangel vorliegt, den das Beschwerdegericht nicht beheben kann ( BGH NStZ 1995, 610) und dem Verurteilten andernfallls auch eine Tatsacheninstanz genommen würde.". - OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ws 239/09
Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; schwierige Sachlage
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09
Es kommt nicht auf die Schwere oder Schwierigkeit im Erkenntnisverfahren, sondern auf die Schwere des Vollstreckungsfalles für den Verurteilten oder auf besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren an (Senatsbeschluss vom 14. September 2009 in 2 Ws 239/09 ). - OLG Bremen, 24.04.2008 - Ws 41/08
Bestellung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht als Voraussetzung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09
Unter diesem Gesichtspunkt kann von Verfassungs wegen in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO dann Raum für eine Verteidigerbestellung sein, wenn es nach der konkreten Fallgestaltung als evident erscheint, dass derr Verurteilte sich - etwa angesichts seiner Erkrankung, geringer Intelligenz oder ähnlicher Umstände - nicht selbst verteidigen kann (zu vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 24.04.2008, Ws 41/08; Anm. des Senats: abgedruckt in StV 2008, 530 f.).